Die Katholische Kirche im Bistum Münster ist ein vielfältiger Arbeitgeber

Welche Ausbildungsberufe bietet die katholische Kirche im Bistum Münster an?

Im Bischöflichen Generalvikariat in Münster werden Ausbildungen in folgenden Berufen angeboten:

Betriebswirt/in (VWA)  Bachelor of Arts – Fachrichtung Betriebswirtschaft
Kaufmann/frau für Büromanagement
Fachinformatiker/in für Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/in für Systemintegration
Immobilienkaufmann/frau
Verwaltungsfachangestellte/r

Darüber hinaus gibt es viele weitere Angebote für Berufsausbildungen bei den verschiedenen kirchlichen Trägern im Bistum Münster. 

Könnte ich als Mitarbeitender der katholischen Kirche aus dieser austreten oder verliere ich dann meine Arbeit?

Die Anforderungen der Kirche an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von den Bischöfen in der sogenannten "Grundordnung des Kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse" festgelegt. Der Austritt aus der katholischen Kirche wird als schwerwiegender Loyalitätsverstoß angesehen und kann tatsächlich zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen.

In welchen Berufen kann ich für die katholische Kirche im Bistum Münster arbeiten?

Genau genommen müsste man fragen, welche Berufe bietet die katholische Kirche im Bistum Münster nicht an? Vom Arzt über die Juristin, den Betriebswirt oder den Verwaltungsangestellten sowie den IT’ler  bis hin zum Pfleger oder der Erzieherin sowie dem Sozialpädagogen oder der Bauzeichnerin, Hauswirtschafter oder der Gärtnerin, bietet das Bistum mit seinen unterschiedlichen Rechtsträgern als jeweils eigenständige Arbeitgeber eine breite Palette interessanter Berufe an.

Was ist der sogenannte „Dritte Weg“?

Es besteht ein Unterschied zwischen dem staatlichen Arbeitsrecht und dem kirchlichen Arbeitsrecht, welches im Bistum Münster Anwendung findet.
Es gibt verschieden „Wege“, die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter festzulegen.
Die katholische Kirche bedient sich der Lösung des sogenannten  “Dritten Weges“.
Wo hingegen der „erste Weg“ auf die einseitige Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber abzielt und der „zweite Weg“ die Regelung durch Tarifverträge vorsieht, bedient sich der „dritte Weg“ einer ausgleichenden Lösung:
Die Kirchen haben ein Arbeitsrechtssystem aufgebaut, das einerseits die Eigenart des kirchlichen Dienstes sichert, andererseits aber eben auch eine Mitbestimmung der Mitarbeiterschaft sicherstellt. Dieses System wird auch Dritter Weg genannt. Dieser Dritte Weg regelt die Arbeitsbedingungen nicht in der Weise, dass Tarifverträge abgeschlossen und mittels Verhandlung sowie Streik und Aussperrung, Arbeitsbedingungen festgelegt werden. Vielmehr wurden kircheneigene Ordnungen beschlossen, die eine Beteiligung der Mitarbeiterschaft an der Gestaltung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechts durch paritätisch besetzte Kommissionen sicherstellen.

Die unmittelbaren Rechte und Pflichten der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der katholischen Kirche richten sich nach der jeweiligen Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung.

Wo erfahre ich mehr, wenn ich Diakon werden möchte?

Nähere Informationen erhalten Sie beim Institut für Diakonat und pastorale Dienste, Überwasserkirchplatz 3, 48143 Münster,  Tel.: 0251 495-15600.

Können sich auch evangelische Christinnen und Christen auf Stellen bei der katholischen Kirche im Bistum Münster bewerben?

Ja. Es gibt nur wenige Aufgaben, die katholischen Mitarbeitern vorbehalten sind, so zum Beispiel der Pastorale Dienst.

Was tut die katholische Kirche im Bistum Münster als Arbeitgeber für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf?

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist der katholischen Kirche im Bistum Münster ein wichtiges Anliegen. So ist beispielweise das Bischöfliche Generalvikariat mit dem Offizialat und den angeschlossenen Einrichtungen als familienfreundlicher Betrieb im Rahmen des Audits berufundfamilie der Hertie-Stiftung zertifiziert.

Von flexibler Arbeitszeit über den flexiblen Arbeitsort sowie Möglichkeiten eines Sabbatjahres/einer Auszeit im Rahmen des Lebensarbeitszeitmodells „Deine Zeit. Dein Leben“, bis hin zum Angebot des pme-familienservice zur Kinderbetreuung und Unterstützung für pflegende Angehörige gibt es eine breite Palette von Unterstützungen.

Wie sieht es in der katholischen Kirche mit Frauen in Führungspositionen aus? Wie erfolgt hier eine besondere Förderung?

Eine der acht Leitlinien des Leitbildes für das Bischöfliche Generalvikariat Münster beschreibt: „Wir setzen uns ein für Chancengleichheit, Gleichbehandlung und Geschlechtergerechtigkeit“. Neben der Bereitstellung notwendiger Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, gibt es konkrete Fortbildungsveranstaltungen und eine individuelle Beratung zur persönlichen Weiterentwicklung von Frauen in Führung. Seit 2016 nimmt das Bistum u.a. an dem Mentoringprogramm zur Steigerung des Anteils von Frauen in Führungspositionen der katholischen Kirche des Hildegardis-Vereins e.V., Bonn, in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bischofskonferenz teil.

Welche Fortbildungsmöglichkeiten gibt es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche im Bistum Münster?

Lebenslanges Lernen wird allerorts gewünscht und gefordert. Dem dient ein bedarfsbezogenes jährliches Inhouse-Fortbildungsprogramm sowie die individuelle Beratung im Rahmen der Personalentwicklung sowie die arbeitsplatzbezogene Inanspruchnahme von vielfältigen externen Fortbildungsangeboten.

Was ist die kirchliche Grundordnung?

Grundlage des Arbeitsrechts der katholischen Kirche ist die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“, die seit dem 1. Januar 1994 quasi als Kirchengesetz in Kraft getreten ist und in allen Bistümern der Bundesrepublik Deutschland gilt.

Die Mitbestimmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird dadurch gesichert, dass die Rechtsnormen für den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ausschließlich durch Beschlüsse paritätisch mit der gleichen Anzahl von Vertretern der Dienstnehmer und der Dienstgeber besetzter Kommissionen zu Stande kommen (Art. 7 Grundordnung). Die Bistümer errichten also jeweils für ihren Geltungsbereich eine Kommission zur Ordnung des Diözesanen Arbeitsrechts (KODA).

Für Nordrhein-Westfalen haben sich fünf Bistümer (Aachen, Essen, Köln, Münster – nordrhein-westf. Teil –, Paderborn) regional zusammengeschlossen und eine gemeinsame Kommission geschaffen, die Regional-KODA NW. Außerdem besteht für bestimmte kirchenspezifische übergeordnete Regelungsmaterien eine gemeinsame Kommission auf Bundesebene (Zentral-KODA). Die unmittelbaren Rechte und Pflichten der Mitarbeiter im kirchlichen Dienst der katholischen Kirche richten sich nach der jeweiligen Arbeitsvertragsordnung, für die nordrhein-westfälischen Bistümer ist das die Kirchliche Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO).

Die Grundordnung regelt auch die besonderen Loyalitätsobliegenheiten im kirchlichen Dienst.

Gibt es beim Arbeitgeber katholische Kirche Gewerkschaften?

Nein. In der katholischen Kirche werden keine Tarifverträge abgeschlossen. Gleichwohl wurden die Gewerkschaften aufgefordert, sich am Dritten Weg zu beteiligen. Eine Gewerkschaft hat hiervon in NRW Gebrauch gemacht und Mitglieder in die Regional-KODA zur Aushandlung des kirchlichen Arbeitsbedingungen entsendet.

Können Geschiedene oder geschieden Wiederverheiratete bei der katholischen Kirche im Bistum Münster arbeiten?

Grundsätzlich ja

Wie kann ich mich initiativ bewerben?

Hierzu wenden Sie sich gern an die Personalabteilung bzw. die Leitung der entsprechenden Einrichtung. Möchten Sie Sie sich direkt beim Bischöflichen Generalvikariat initiativ bewerben, so können Sie dies online tun unter personalmanagement(at)bistum-muenster.de.

Muss ich katholisch sein, wenn ich mich bei der katholischen Kirche im Bistum Münster bewerbe?

Grundsätzlich nicht, jedoch sollten Sie das katholische Profil und damit die Ziele der katholischen Kirche unterstützen. Für bestimmte Funktionen, z.B. Pastoraler Dienst oder Religionslehrer ist die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche Voraussetzung.

Kann ich Positionen der katholischen Kirche kritisch sehen und mich dennoch auf eine Stelle bewerben?

Natürlich, Sie dürfen sich nur nicht kirchenfeindlich verhalten. Bestimmte Loyalitätsobliegenheiten gelten bei jedem Arbeitgeber, bei uns sind sie in Art. 5 der Grundordnung niedergelegt.

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die katholische Kirche im Bistum Münster?

Im nordrhein-westfälischen Teil des Bistums Münster arbeiten rund 22.500 Frauen und Männer für die katholische Kirche.

Welche Rolle spielen beim Arbeitgeber katholische Kirche die Mitarbeitervertretungen?

Eine sehr wichtige zur Beteiligung der Mitarbeiter an der Gestaltung der Arbeitsbedingungen.

Grundsätzlich gibt es in jeder kirchlichen oder caritativen Einrichtung eine Mitarbeitervertretung (MAV). Aufgabe der gewählten Mitglieder ist die Vertretung der Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Aufgaben von Mitarbeitervertretungen sind vom Grunde her vergleichbar mit denen von Personalräten in öffentlichen Verwaltungen.

Rechte und Pflichten der Mitarbeitervertretung sind in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Diese wurde als Rahmenordnung von den deutschen Bischöfen verabschiedet und mit Anpassungen in den jeweiligen Bistümern in Kraft gesetzt. Die Regelungen der MAVO sind kirchenrechtlich verbindlich und gelten für alle kirchlichen und caritativen Einrichtungen eines Bistums. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht.

Können sich auch Muslime auf Stellen bei der katholischen Kirche im Bistum Münster bewerben?

Ja, aber sie müssen das katholische Profil und die Ziele der katholischen Kirche unterstützen.

Muss ich als Mitarbeitender der katholischen Kirche regelmäßig die Messe besuchen?

Nein, der Glaube ist und bleibt Privatsache.

Können sich auch Nichtgläubige auf Stellen bei der katholischen Kirche im Bistum Münster bewerben?

Ja, soweit das katholische Profil und die Ziele der katholischen Kirche unterstützt werden. Auf bestimmten Stellen werden aber nur katholische Bewerber genommen, z.B. im pastoralen Dienst.

Wie kommt man an einen Praktikumsplatz bei einem Arbeitgeber der katholischen Kirche im Bistum Münster?

Hierzu wenden Sie sich gern an die Personalabteilung bzw. die Leitung der entsprechenden Einrichtung.
Möchten Sie direkt beim Bischöflichen Generalvikariat ein Praktikum absolvieren, können Sie sich online bewerben. Schauen Sie dazu in unserem Stellenmarkt in die Rubrik "Ausbildung, Studium, Praktikum". Weitere Informationen hierzu auf www.bistum-muenster.de/ausbildung.

Wie werde ich Pastoralreferentin/Pastoralreferent?

Hierzu gibt das Institut für Diakonat und pastorale Dienste, Überwasserkirchplatz 3, 48143 Münster, Tel.: 0251 495-15600, gerne Auskunft.

Welche (zusätzlichen) Sozialleistungen bietet die katholische Kirche im Bistum Münster als Arbeitgeber an?

Wir bieten unter anderem die Nutzung eines Job-Tickets an sowie eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge durch die kirchliche Zusatzversorgungskasse in Köln (KZVK) und die Möglichkeit der Teilnahme an einem Lebensarbeitszeitmodell „Deine Zeit. Dein Leben.“.

Halten sich die kirchlichen Arbeitgeber im Bistum Münster an die Tarifverträge?

Bei der katholischen Kirche gibt es keine Tarifverträge, soweit das kirchliche Arbeitsrecht, also der Dritte Weg, Anwendung findet. Die im Dritten Weg ausgehandelten Arbeitsbedingungen müssen aber im Ganzen eingehalten werden, wenn sich der kirchliche Arbeitgeber auf das arbeitsrechtliche Selbstbestimmungsrecht der Kirche berufen möchte. Macht er dies nicht, gilt automatisch das profane weltliche Arbeitsrecht, ohne Ausnahme